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Landgrafen Restaurant & Event GmbH
Landgrafenstieg 25
07743 Jena

Tel.: +49 (0)3641 507071

info@landgrafen.com

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Landgrafen Restaurant & Event GmbH

Wir weisen darauf hin, für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Landgrafen Restaurant & Event GmbH sowie für die mietweise Überlassung/Nutzung von Veranstaltungsräumen und –Flächen im Innen- und Außenbereich des Restaurants Landgrafen Jena und des Cafés Belvedere Weimar zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Festivitäten jeder Art, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichende Regelungen, einschließlich etwaiger Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur, sofern wir diese individuell schriftlich vereinbart haben.

Vertragsschluss

Unsere Angebote für Lieferungen und Leistungen an Sie sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich abgegeben werden. Unsere Angebote sind 4 Wochen ab dem Datum des Angebots wirksam. Bei Veranstaltungen wie beispielsweise Hochzeiten und Jubiläen wird nach der endgültigen Abstimmung mit Ihnen über Inhalt und Preise unserer Lieferungen und Leistungen üblicherweise ein schriftlicher Vertrag gefertigt. Der Vertrag wird Ihnen zugesandt und ist nur verbindlich, wenn er von Ihnen gegengezeichnet wird. Unsere Angebote in schriftlichen Vertragsausfertigungen sind 1 Woche ab dem Ausstellungsdatum des Vertrages wirksam.
Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie Pensionszimmer werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung bindend. Ist bei einem Pensionszimmer unsere schriftliche Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich, gilt der Vertrag spätestens als abgeschlossen, sobald das Pensionszimmer bereitgestellt ist.

Etwaige Abweichungen von unserem Angebot sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt für Vertragsänderungen allgemein. Schriftform liegt auch vor, wenn der Schriftverkehr über E-Mail erfolgt.
Spezielle Wünsche bezüglich der Speisen, z. B. vegetarisch, diabetikergeeignet etc. teilen Sie uns bitte vor der Angebotserstellung mit. Sie müssen uns Ihren vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer mitteilen. Hat ein Dritter für einen Gast bestellt, haftet er uns gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und eventuellen sonstigen erbrachten Leistungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Pensionsgäste

Unsere Zimmer sind Nichtraucherzimmer und mit Farb-TV und Fön ausgestattet. Das Frühstück reichen wir Ihnen von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr. Am Anreisetag steht Ihnen das Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bei Anreise melden Sie sich bitte in unserem Restaurant. Sollte Ihre Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, geben Sie bei Ihrer Buchung Ihre Kreditkartendaten als Sicherheit an, damit Ihr Zimmer auch noch nach 18:00 Uhr für Sie freigehalten wird. Die Karte wird nicht belastet. Sie können beim Bezahlen die Zahlungsart frei wählen. Die regulären Öffnungszeiten unseres Restaurants entnehmen Sie bitte den Aushängen. Kleintiere wie Hunde und Katzen sind erlaubt, aber bei der Buchung anzumelden. Die Übernachtungspauschale für ein Kleintier beträgt EUR 20,00 brutto pro Übernachtung.

Rücktritt/ Stornierungen von Seiten des Gastes

Stornierungen sind jederzeit möglich. Wir sind jedoch berechtigt, die nachfolgenden Stornoentschädigungen geltend zu machen.

Für die Reservierungsstornierung eines Pensionszimmers:
ohne unsere schriftliche Zustimmung: 80% des Preises.

Für Reservierungsstornierung des Panoramarestaurants oder Kaminzimmers im Landgrafen Jena oder des Cafés Belvedere Weimar (je Buchung des kompletten Raums): in Höhe der Anzahlung.

Für die Stornierung sonstiger Lieferungen und Leistungen

  • bis acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei;
  • weniger als acht Wochen bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 20% des Buchungspreises;
  • weniger als vier Wochen bis zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 30% des Buchungspreises;
  • weniger als zwei Wochen bis eine Woche vor dem Veranstaltungstermin: 50% des Buchungspreises;
  • weniger als eine Woche bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80% des Buchungspreises;
  • weniger als drei Tage vor dem Veranstaltungstermin: 90% des Buchungspreises.

Der Buchungspreis berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Stornoentschädigung das preislich niedrigste 3-Gänge Menü zugrunde gelegt. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei der Stornoentschädigung berücksichtigt. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Pensionszimmer werden angerechnet. Ihnen steht der Nachweis frei, dass die entstandenen Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. Etwaige Vorauszahlungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen bleiben von einer Stornierung, die weniger als sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgt, unberührt und sind in jedem Fall zu zahlen.

Rücktritt durch uns

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
  • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unserer Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist;
  • eine unberechtigte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;
  • eine von uns geltend gemachte Vorauszahlung trotz Verstreichen einer gesetzten Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht gezahlt wird.

In den vorgenannten Fällen haben Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Änderung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit

Bitte teilen Sie uns etwaige Änderungen der Teilnehmerzahl schnellstmöglich schriftlich mit. Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Außerdem sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen sowie den Teilnehmern einen ihrer Anzahl entsprechenden Raum zuzuweisen. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl berechnen wir die Vergütung aufgrund der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Reduzierung der gebuchten Teilnehmerzahl behalten wir unseren Vergütungsanspruch wie folgt:

  • Reduzierung bis zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin: der Gast zahlt die auf die geänderte Teilnehmerzahl entfallende Vergütung
  • Reduzierung weniger als 10 und bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: der Gast zahlt die auf die geänderte Teilnehmerzahl entfallende Vergütung zuzüglich 50% der auf die nicht erschienenen Teilnehmer entfallenden Vergütung;
  • Reduzierung weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: der Gast zahlt die vereinbarte Vergütung vollständig.

Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Ihnen steht der Nachweis frei, dass die entstandenen Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. Verschieben sich ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so können wir zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, wir haben die Verschiebung zu vertreten.

Preise

Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich die Landgrafen Restaurant & Event GmbH das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren erhalten Sie bei gebuchten Veranstaltungen einen Preisnachlass von 50% auf unsere Buffetpreise, Kinder unter 6 Jahre essen kostenfrei. Für die Berücksichtigung dieser Nachlässe ist Ihre entsprechende Mitteilung vor der Angebotserstellung erforderlich. 

Raummiete

Bei geschlossenen Veranstaltungen können Sie gerne unsere Räumlichkeiten mieten. Eine Raummiete fällt nur insoweit an, wie beim Bezug unserer gastronomischen Lieferungen und Leistungen (ohne Drittleistungen) bestimmte Mindestumsatzschwellen unterschritten werden. Sofern keine anderweitigen schriftlichen Absprachen getroffen wurden, gelten folgende Mindestumsatzschwellen (inkl. USt):

Kaminzimmer Landgrafen Jena
 Montag-Freitag ausgenommen Ruhe- u. FeiertageSamstag, Sonn- und Feiertage
Mindestumsatz (bis max 4h)540,00 €720,00 €
Mindestumsatz (bis max 8h)720,00 €1.020,00 €
Panoramarestaurant Landgrafen Jena
 Montag-Freitag ausgenommen Ruhe- u. FeiertageSamstag, Sonn- und Feiertage
Mindestumsatz (bis max 4h)2.400,00 €3.360,00 €
Mindestumsatz (bis max 8h)3.600,00 €4.800,00 €
Café Belvedere Weimar
 Montag-Freitag ausgenommen Ruhe- u. FeiertageSamstag, Sonn- und Feiertage
Mindestumsatz (bis max 4h)550,00 €1.500,00 €
Mindestumsatz (bis max 8h)750,00 €3.500,00 €

Anzahlungen

Wir sind berechtigt, auch ohne besondere Vereinbarung jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem von Ihnen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Buchung eines kompletten Raums mit schriftlicher Reservierungsbestätigung durch den Kunden: im Panoramarestaurant Landgrafen Jena 1.000 €, im Kaminzimmer Landgrafen Jena 400 €, Café Belvedere Weimar 500 €. Kommen Sie mit der Vorauszahlung in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitenden, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Regelung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Zahlungen

Sie sind verpflichtet, die für die in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. unsere geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für von Ihnen veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 

Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Bezahlung von Veranstaltungen erfolgt im Regelfall am Tag der Veranstaltung in Bar, mit EC-Karte (mit PIN) oder mit Kreditkarte (generell 3% Aufschlag bei Kreditkarten-Zahlungen). Ihre Zimmerrechnung können Sie bei uns am Abend vorher oder morgens bei der Abreise in gleicher Weise bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.

Gutscheine

Auf Wunsch stellen wir gerne Wertgutscheine auf einen von Ihnen benannten Betrag und eine von Ihnen benannte Person aus. Die Lieferung des Wertgutscheins an Sie erfolgt bei Zahlungseingang des Gutscheinbetrages. Der Gutschein kann in unserem Hause eingelöst werden. Dies kann entweder von der im Gutschein benannten Person oder durch eine von dieser Person schriftlich in den Gutschein eingesetzte Person, die mit Name, Vorname und Anschrift zu identifizieren ist, erfolgen. Die Inzahlungnahme des Gutscheines erfolgt zum genannten Wert. Sie ist innerhalb von drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum des Gutscheines möglich; anschließend verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Eine Barauszahlung auf den Gutschein kann nicht verlangt werden.

Mitbringen von Speisen oder Getränken

Wollen Sie Speisen oder Getränke in den Gast- oder Veranstaltungsraum mitbringen, benötigen Sie dafür unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Wir sind berechtigt, eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten zu erheben, insbesondere Korkgeld in Höhe von 12,00 € brutto je geöffnete Flasche. 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

S

Soweit wir auf Ihre Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschaffen, handeln wir in Ihrem Namen, auf Ihre Vollmacht und für Ihre Rechnung. Sie haften für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe und stellen uns von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten bedarf unserer vorherigen schriftlicher Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an unseren technischen Anlagen gehen zu Ihren Lasten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten können wir pauschal erfassen und berechnen.

Wir bemühen uns, Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf Ihre unverzügliche Rüge umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit wir diese Störungen nicht zu vertreten haben. 

Sie haben alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihnen obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sie haben die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.

Mitgebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Gegenstände / Garderobe befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. in unserem Hause. Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 

Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Dekorationsmaterial, haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt, einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen.

Mitgebrachte Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Haben Sie oder Ihre Gäste Dekorationsmaterial bzw. Partyequipment in die Räumlichkeiten oder das Freigelände mitgebracht, deren restlose Entfernung nicht oder nur mit Aufwand möglich ist, sind wir berechtigt, Ihnen eine pauschale Servicegebühr in Höhe von 200,00 € zur Deckung der erhöhten Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Konfettikanonen, deren Verwendung wir unabhängig davon mit Hinweis auf ökologische Gründe ausdrücklich untersagen. Zurückgelassene Gegenstände dürfen wir auf Ihre Kosten entfernen und einlagern lassen oder für die Dauer des Verbleibs eine Raummiete berechnen. Ihnen bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Parkplätze

Soweit wir Ihnen einen Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung stellen, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Uns trifft keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften wir nicht, soweit wir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Dies gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen. Ein Schaden muss spätestens beim Verlassen des Grundstücks uns gegenüber geltend gemacht werden.

Ihre Haftung

Sie haften für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Sie selbst oder durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus Ihrem Bereich oder Ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Wir behalten uns vor, zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) von Ihnen zu verlangen.

Unsere Haftung

Unterlassen Sie schuldhaft, uns einen Mangel der Lieferung oder Leistung anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. Sie sind verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen

Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich nach den nachfolgend dargestellten Grundsätzen: Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden, die sich aus einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflicht ergeben, unbeschränkt. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. bei Hauptverpflichtungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf die Sie deshalb vertrauen und vertrauen dürfen, ist die Schadensersatzhaftung auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Wir haften insofern insbesondere nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn.

Die vorstehenden Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die Haftung aus schriftlich gegebenen Garantien sowie nach zwingenden sonstigen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt. Für eingebrachte Sachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu EUR 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf EUR 800,00.  

Verjährung

Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Datenschutz

Gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir hiermit darauf hin, dass wir Ihre Daten soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig, bei uns oder bei Dritten speichern. 

Abtretungs- und Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Sie sind nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen Ihnen nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Im Streitfalle werden die Vertragspartner versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, bevor eine gerichtliche Auseinandersetzung angestrebt wird. Werden wir wegen eines Mangels oder eines Schadens in Anspruch genommen, für den auch ein Dritter verantwortlich ist, können wir verlangen, dass Sie sich zunächst gemeinsam mit uns bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bemühen.  

Erfüllungsort für unsere Vertragsleistung sowie für Ihre Zahlungsverpflichtung ist der Ort des Restaurants Landgrafen bzw. des Cafés Belvedere, je nachdem wo die Lieferungen und Leistungen der Landgrafen Restaurant & Event GmbH sowie die mietweise Überlassung/Nutzung von Räumen sowie damit zusammenhängende Lieferungen und Leistungen erfolgen. Im Zweifel ist der Erfüllungsort für Ihre Zahlungsverpflichtung unser Geschäftssitz in Jena, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist Jena. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine später in diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Stand: April 2023